Grundwasserentnahme der Merck KGaA (Hessen)
Leistungen
- Erarbeitung eines Eingriffs- / Ausgleichsplans (Entwicklungs- und Eingriffsprognose) durch Überlagerung der Biotopbestände und Bodenverhältnisse mit den 2010 zu erwartenden Grundwasserflurabständen
- Erarbeitung und Abstimmung eines Kartierschlüssels unter Einbeziehung von hessischer Biotopkartierung, Ausgleichs-Abgabenverordnung, Forsteinrichtungswerk, forstlicher Standortskartierung und Waldfunktionskartierung sowie Integration des Schadbildes der Waldbestände
- Erfassung der bodenkundlichen Verhältnisse im Untersuchungsgebiet
- Integration der Ergebnisse der forstökologischen Beweissicherung der Hessischen Landesanstalt für Forsteinrichtung,Waldforschung und Waldökologie (HLFWW)
- Abstimmung und Festlegung von 22 Monitoringflächen mit der Forst- und Naturschutzbehörde. Durchführung des bodenkundlichen, vegetationskundlichen und forstfachlichen waldwachstumskundlichen Monitorings im 3-jährigen Rhythmus zur Verifizierung der prognostizierten Entwicklung (Entwicklungs- und Eingriffsprognose)
- Festlegung und Abstimmung von Kompensationsmaßnahmen und waldbaulicher Stabilisierungsmaßnahmen
- Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit zur Darstellung der Auswirkungen der Grundwasserentnahme
Laufzeit
1998 bis 2020
Auftraggeber
Merck KGaA Darmstadt
Hintergrund
Die Fa. Merck KGaA beantragte 1994 nach Auslaufen der damals bestehenden Genehmigung eine neue wasserrechtliche Genehmigung zur Förderung von Grundwasser im Darmstädter Westwald.
Das 1994 in Kraft getretene Hessische Naturschutzgesetz definiert in § 5 dauerhafte Grundwasserabsenkungen per se als Eingriff. Auf dieser Grundlage wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt in die wasserrechtliche Erlaubnis als Auflage eine ökologische Beweissicherung, ein Eingriffs-Ausgleichsplan sowie ein Biomonitoring aufgenommen.
Auf der Grundlage einer flächendeckenden Biotopkartierung der Waldbestände im Einwirkungsbereich der Grundwasserentnahme (ca. 1.600 ha) war eine Prognose der Entwicklung und Veränderung der Vegetationsbestände bis zum Auslaufen der beantragten Grundwasserentnahme im Jahre 2010 vorzunehmen.
Aus der Kartierung und Bewertung waren Schlüsselbiotope für selektive Dauerbeobachtungsflächen (vegetations- und bodenkundlich) herauszuarbeiten. Eine Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie waldbaulichen Stabilisierungsmaßnahmen bei einer negativen Auswirkung der Grundwasserentnahme wurden durchgeführt.