Genehmigungsplanung
Wir decken alle notwendigen naturschutzrechtlichen Belange für die Genehmigung und Umsetzung von Vorhaben und Projekten ab: vom Screening und Scoping gemäß UVPG, Umweltverträglichkeitsstudien (UVS), Natura-2000-Verträglichkeit (FFH-VP) und Landschaftspflegerischer Begleitplanung (LBP) einschließlich Artenschutz bis hin zur landespflegerischen Ausführungsplanung (LAP).
Unser erklärtes Ziel ist es
- bei naturschutzrechtlichen Genehmigungsplanungen unsere Aufgaben interdisziplinär im Dialog mit den beteiligten Fachbehörden und den Bürgern und Bürgerinnen zu lösen,
- die Vorhaben und Planungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen mit Fachkompetenz und Kreativität zu einer erfolgreichen Genehmigung zu bringen sowie
- unsere Auftraggeber bei der weiteren Umsetzung des Vorhabens zu begleiten und die Ausführung ihrer Vorhaben durch eine ökologische Baubegleitung zu überwachen.
Wir legen besonderen Wert auf den Einsatz eines schlagkräftigen und kompetenten Arbeitsteams im Hause, da die sich schnell ändernden Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile zur Umsetzung des europäischen Naturschutzrechts (FFH, Artenschutz etc.) ein hohes Maß an Qualifikation und ständige Weiterbildung erfordern. Hierdurch können wir gewährleisten, dass alle Arbeitsschritte abgestimmt erfolgen und keine Reibungsverluste in der Genehmigungsplanung entstehen. Eine Verlagerung von Teilarbeiten auf kostengünstige Nachunternehmer widerspricht unserer Geschäftsphilosophie.
Bischoff & Partner unterstützt und begleitet öffentliche und private Vorhabenträger auf allen Planungs- und Gutachtenebenen im Rahmen der Vorbereitung und der Durchführung von Genehmigungsverfahren. Zudem führen wir bei der Umsetzung der Vorhaben die ökologische Baubegleitung und Erfolgskontrollen durch.